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Hinweis: Die Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung sind nach § 2 DL-InfoV bereitzustellen, müssen aber nicht zwingend im Impressum stehen. Dort sind sie sinnvoll aufgehoben.
Für die meisten Handwerksbetriebe gelten ausschließlich die allgemeinen Impressumspflichten. Zusätzliche Angaben sind nur in bestimmten Fällen erforderlich:
Hinweis: Die Eintragung in die Handwerksrolle allein begründet keine zusätzliche Pflicht zur Angabe einer Registernummer im Impressum.