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Welche Angaben gehören in das Impressum?

Allgemeine Hintergrundinformationen für Webseitenbetreiber
 

Nach derzeit gängiger Rechtsauf­fassung müssen ver­schiedene Mindest­angaben im Impressum gemacht werden. Aus dem Impressum muss auf einen Blick hervorgehen, welche rechtliche Person (also z.B. natürliche Einzel­person, GmbH, AG ...) sich hinter der Webseite verbirgt. Weiterhin muss ersicht­ich sein, welche natürliche Person für die Inhalte der Webseite verantwortlich ist. Diese verantwortliche Person muss innerhalb von 24·Stunden auf Anfraen in telefonischer oder schriftlicher Form (E-Mail) reagieren, weswegen die Angaben der Telefon­nummer (je nach Erreich­arkeit auch der Mobilnummer) und einer gültigen und regelmäßig abgerufenen E-Mail-Adresse verpflichtend ist.

 
 

Für jede gewerblich betriebene Webseite gilt:

 
Im Impressum müssen folgende Angaben gemacht werden
  • Name und Anschrift, unter der der Dienstanbieter niedergelassen ist.
    Unter Dienstanbieter ist derjenige, der die Webseite bereithält, zu verstehen.

  • Kontaktinformationen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Dienstanbieter ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse.
    Für journalistische Tätigkeiten sind seit April 2020 die Bestimmungen des §18 des Medienstaatsvertrags verbindlich. In allen anderen Fällen kommt §5 des Telemediengesetzes zur Anwendung.

  • Bei juristischen Personen sind die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten aufzuführen.
  • Sofern vorhanden die Umsatz­steuer­identifikations­nummer oder die Steuernummer.
 

 

Je nach Branche oder Unter­nehmens­form können weitere zusätzliche Pflicht­angaben hinzukommen:

Zusätzliche Angaben im Impressum einer Arztpraxis+-

  • Angaben zur zuständigen Landesärztekammer als Aufsichtsbehörde und ggf. Anschrift der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
  • sofern gegeben, das Partnerschaftsregister, in das die Praxis eingetragen ist, sowie die entsprechende Registernummer
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung (Ärztin/Arzt, nicht die Facharztanerkennung!) und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
  • die jeweilige Berufsordnung und ggf. das entsprechende Gesetz über Heilberufe
  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer, soweit der Arzt aufgrund der umfangreichen Gutachtertätigkeiten der Umsatzsteuerpflicht unterliegt

Zusätzliche Angaben im Impressum einer GmbH+-

  • vollständige Angabe des Registergerichts und der HRB
  • alle Geschäftsführerinen und Geschäftsführer

Zusätzliche Angaben im Impressum einer Heilpraktikerpraxis+-

  • die behördliche Zulassung zum Heilpraktiker,die Nennug des zulassenden Gesundheitsamtes, die Nennung des zuständigen Gesundheitsamtes
  • die vollständige Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde inkl. einem Link zu dieser
  • einen Link auf das entsprechende Heilpraktikergesetz
  • einen Link zu der Berufsverordnung für Heilpraktiker

Zusätzliche Angaben im Impressum einer Steuerberatungskanzlei+-

  • gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ sowie den Zusatz „Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: xy) verliehen.“ 
  • zuständige Aufsichtsbehörde, d.h. zuständige Steuerberaterkammer
  • Angaben der berufsrechtlichen Regelungen sowie das Zugänglichmachen dieser Regelungen (Steuer­beratun­gsgesetz, Durchführungs­verordnung, Berufs­verordnung, Steuerberater­gebühren­verordnung)

Zusätzliche Angaben im Impressum eines Dentallabors+-

  • die zuständige Aufsichtsbehörde
  • die verantwortliche Zahntechnikmeisterin bzw. der verantwortliche Zahntechnikmeister
 
 

Hinweis zum Verbraucher-Schlichtungsverfahren

 

Unternehmen mit zehn oder mehr Mitarbeitern sind seit dem 01.02.2017 zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Der entsprechende Hinweis auf das Schlichtungsverfahren muss im Impressum genannt werden.

(Stand 25.05.2022)

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