
Welche Angaben gehören in das Impressum?
Nach derzeit gängiger Rechtsauffassung müssen verschiedene Mindestangaben im Impressum gemacht werden. Aus dem Impressum muss auf einen Blick hervorgehen, welche rechtliche Person (also z.B. natürliche Einzelperson, GmbH, AG ...) sich hinter der Webseite verbirgt. Weiterhin muss ersichtlich sein, welche natürliche Person für die Inhalte der Webseite verantwortlich ist. Diese verantwortliche Person muss innerhalb von 24·Stunden auf Anfragen in telefonischer oder schriftlicher Form (E-Mail) reagieren, weswegen die Angaben der Telefonnummer (je nach Erreichbarkeit auch der Mobilnummer) und einer gültigen und regelmäßig abgerufenen E-Mail-Adresse verpflichtend ist.
Für jede gewerblich betriebene Webseite gilt:
- Name und Anschrift, unter der der Dienstanbieter niedergelassen ist. Unter Dienstanbieter ist derjenige, der die Webseite bereithält, zu verstehen.
- Bei juristischen Personen sind die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten aufzuführen.
Kontaktinformationen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Dienstanbieter ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse. Seit April 2020 sind hier die Bestimmungen des §18 des Medienstaatsvertrags verbindlich und nicht mehr das Telemediengesetz.
- Sofern vorhanden die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Steuernummer.
Je nach Branche oder Unternehmensform können weitere zusätzliche Pflichtangaben hinzukommen:
Zusätzliche Angaben im Impressum einer GmbH+-
- vollständige Angabe des Registergerichts und der HRB
- Geschäftsführerin/Geschäftsführer
Zusätzliche Angaben im Impressum für Heilpraktiker+-
- die behördliche Zulassung zum Heilpraktiker durch das Gesundheitsamt inkl. Nennung des zuständigen Gesundheitsamtes
- die vollständige Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde inkl. einem Link zu dieser
- einen Link auf das entsprechende Heilpraktikergesetz
- einen Link zu der Berufsverordnung für Heilpraktiker
Zusätzliche Angaben im Impressum für Steuerberater+-
- gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ sowie den Zusatz „Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: xy) verliehen.“
- zuständige Aufsichtsbehörde, d.h. zuständige Steuerberaterkammer
- Angaben der berufsrechtlichen Regelungen sowie das Zugänglichmachen dieser Regelungen (Steuerberatungsgesetz, Durchführungsverordnung, Berufsverordnung, Steuerberatergebührenverordnung)
Zusätzliche Angaben im Impressum von Arztpraxen+-
- Angaben zur zuständigen Landesärztekammer als Aufsichtsbehörde und ggf. Anschrift der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
- sofern gegeben, das Partnerschaftsregister, in das die Praxis eingetragen ist, sowie die entsprechende Registernummer
- die gesetzliche Berufsbezeichnung (Ärztin/Arzt, nicht die Facharztanerkennung!) und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
- die Umsatzsteueridentifikationsnummer, soweit der Arzt aufgrund der umfangreichen Gutachtertätigkeiten der Umsatzsteuerpflicht unterliegt
- die jeweilige Berufsordnung und ggf. das entsprechende Gesetz über Heilberufe